Ein- und Auszüge können seit dem 06.06.2025 durch den Energieanbieter nicht mehr rückwirkend berücksichtigt und abgewickelt werden.
Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet.
Für Mieter und Vermieter haben wir ein Infoblatt mit den entsprechenden Protokollen erstellt.
Nutzen Sie gern die Vordrucke!