Mit der kommunalen Wärmeplanung werden die Kommunen zu einer strategischen Planung verpflichtet, welche Gebiete in Zukunft mit welchem Energieträger versorgt werden sollen.
Das kann beispielsweise ein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die dezentrale Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen sein. Auch die Umrüstung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff kann ein Ergebnis diese Planung sein. Alle Überlegungen erfolgen unter dem Grundsatz der Kosteneffizienz. Gebäudeeigentümern können basierend auf dieser Planung und entsprechend Ihrer Bedürfnisse die bestmögliche Wärmeversorgungslösung erhalten. Für das Gemeindegebiet der Stadt Weißenfels mit weniger als 100.00 Einwohnern besteht eine Frist zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bis zu 30. Juni 2028.