Hausanschlüsse für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme

Hausanschlussportal

Sind Sie Hausbesitzer und wollen eine Änderung an einem Hausanschluss in den Sparten Strom, Trinkwasser, Gas oder Fernwärme vornehmen? Oder sind Sie Bauherr und möchten die Versorgung Ihres Hauses mit Energie und Trinkwasser vorbereiten?

Wir stellen Ihnen hier die Bauherrenbroschüre und das Hausanschlussportal der Servicegesellschaft zur Verfügung.

Planauskunft & Planeinsicht

Für Bauherren, Baufirmen, Planungsbüros und Behörden

Damit Ihre Bauarbeiten sicher und ohne Beschädigungen an Versorgungsleitungen durchgeführt werden können, bieten wir Ihnen eine Planauskunft:

  • Einsicht in vorhandene Leitungen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) im geplanten Baufeld
  • Bereitstellung von Lageplänen und Hinweisen für Bauunternehmen und Planungsbüros
  • Schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage über unser Serviceportal oder direkt im Bauherrenservice

Datenerhebung für private Wallboxen, Balkonkraftwerke und Wärmepumpen

Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz

Um die Erderwärmung zu begrenzen, hat Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – klare Klimaziele festgelegt. Diese lassen sich nur durch den Umstieg auf erneuerbare Energien und den Rückgang fossiler Energieträger erreichen. Wichtige Bausteine sind der Ausbau von Photovoltaikanlagen im privaten und gewerblichen Bereich sowie die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs.

Diese Entwicklung stellt unser Stromnetz vor große Herausforderungen. Damit wir auch künftig eine sichere Versorgung gewährleisten und den Netzausbau vorausschauend planen können, benötigen wir verlässliche Informationen über die aktuelle Anschlusssituation. Ebenso wichtig ist die richtige Zählertechnik: Wer zum Beispiel mit einer PV-Anlage Strom einspeist, darf keinen Zähler betreiben, der rückwärts läuft.

Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Weißenfels (SWE) für diese Prüfungen und die Sicherheit des Stromnetzes verantwortlich – unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihren Strom beziehen. Dies gelingt jedoch nur, wenn wir gemeinsam handeln.

Ihre Mitwirkung ist gefragt

Als Anschlussnehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte Verbraucher und Einspeiser im Netz anzumelden (siehe TAB 2023, Punkt 4.1). Dazu gehören u. a.:

  • Erzeugungsanlagen mit/ohne Speicher (PV Anlagen, Windkraftanlagen etc.),
  • Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke bzw. Mini PV-Anlagen),
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) oder
  • Wärmepumpen und andere elektrische Heizungen?